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Produktnummer:
SW10259
Herstellernummer:
000106.0000
Gewicht:
kg
Produktinformationen "Drucksprüher prima 5 Plus Gloria"
Ausgestattet mit säure resistenten EPDM-Dichtungen sowie einer Kunststoff-Sprühlanze und -Düse ist das Sprühgerät Prima 5 PLUS ideal zur Ausbringung von säurehaltigen Pflanzenschutzmitteln geeignet. Zudem ist das Gerät beständig gegen Essigsäure in einer Konzentration von bis zu 10 %.
Die neue prima 5 PLUS ist baugleich mit dem meist verkauften Sprühgerät aus dem Hause GLORIA, der prima 5. Die PLUS-Variante ist jedoch mit hochwertigen EPDM-Dichtungen sowie einer Kunststoff-Sprühlanze inklusive Kunststoff-Düse und 0,5 m Kunststoff-Verlängerungslanze ausgestattet. Ein gewebeverstärkter Schlauch vervollständigt das PLUS-Paket. Wie die prima 5 ist auch das PLUS-Gerät mit einer leistungsfähigen Druckpumpe, die einen Betriebsdruck von bis zu 3 bar aufbaut, ausgerüstet.
GLORIA empfiehlt, nur zugelassene und anwendungsfertige Essigsäure Lösungen und Pflanzenschutzmittel mit der prima 5 PLUS ausbringen. Zudem dürfen diese Pflanzenschutzmittel mit dem Drucksprühgerät nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Die Anwendung auf anderweitigen Flächen wie Garagenzufahrten, Bürgersteigen oder Stellplätzen ist verboten.
Die neue prima 5 PLUS ist baugleich mit dem meist verkauften Sprühgerät aus dem Hause GLORIA, der prima 5. Die PLUS-Variante ist jedoch mit hochwertigen EPDM-Dichtungen sowie einer Kunststoff-Sprühlanze inklusive Kunststoff-Düse und 0,5 m Kunststoff-Verlängerungslanze ausgestattet. Ein gewebeverstärkter Schlauch vervollständigt das PLUS-Paket. Wie die prima 5 ist auch das PLUS-Gerät mit einer leistungsfähigen Druckpumpe, die einen Betriebsdruck von bis zu 3 bar aufbaut, ausgerüstet.
GLORIA empfiehlt, nur zugelassene und anwendungsfertige Essigsäure Lösungen und Pflanzenschutzmittel mit der prima 5 PLUS ausbringen. Zudem dürfen diese Pflanzenschutzmittel mit dem Drucksprühgerät nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Die Anwendung auf anderweitigen Flächen wie Garagenzufahrten, Bürgersteigen oder Stellplätzen ist verboten.
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